Veranstaltung Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Veröffentlicht am 19.10.2012 in Veranstaltungen
 

Zu diesen Themen hatte die SPD Böhl-Iggelheim Herrn Klaus Kühner, den Leiter der Betreuungsbehörde Ludwigshafen und Frau Dr. Michaela Jung-Dittmer gewinnen können.
Die Veranstaltung traf auf reges Interesse, über 50 Zuhörer waren zum VfB Iggelheim gekommen.

Die einleitende Frage stellte Klaus Kühner: Darf ihr Ehegatte, ihr Kind oder Ihre Eltern Entscheidungen treffen, falls sie dazu nicht in der Lage sind. Fast alle waren der Meinung, dass das so ist. Aber dem ist bei Leibe nicht so: normal ist eine vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuung, sie kann nur durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.

Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die zur Regelung bestimmter Angelegenheiten bevollmächtigt wird, als Beispiele:
-Vermögensangelegenheiten
-Gesundheitsvorsorge und Aufenthaltsort

Mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes leitete Frau Dr. Jung-Dittmer über: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zur Patientenverfügung aus medizinischer Sicht.

Durch die Patientenverfügung werden Anweisungen an das Behandlungsteam für zukünftige Behandlungen schriftlich festgehalten und die Patientenverfügung ist verbindlich für Ärzte, Angehörige und Gerichte, außer wenn die Patientenwünsche gegen geltende Gesetze verstoßen.

Sie erläuterte wann die Verfügung zur Wirkung kommt: im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, im Sterbeprozess, beim einem fortgeschrittenen Hirnabbauprozess, bei fortgeschrittener Demenz, bei einer Gehirnschädigung, nach Unfall oder Schlaganfall, nach einer Wiederbelebung.

Gedanken machen muss man sich um lebensverlängernde Maßnahmen, möchte ich alles, was medizinisch möglich ist oder möchte bestimmte Maßnahmen ausschließen?
Auch die Schmerz und Symptombehandlung ist wichtig, ich möchte die fachgerechte Behandlung von Symptomen und Schmerzen aber auch bewusstseinsdämpfende Medikamente?

Wie stehe ich zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr? Wie stehe ich zu Wiederbelebungsmaßnahmen? All dies wurde eindrucksvoll mit medizinischen Beispielen belegt.

Leicht ist dies alles nicht zu beantworten, da man sich bewusst mit dem Ende des Lebens auseinander setzen muss. Aber man nimmt auch Last von den Angehörigen, indem man heute bewusst seine Entscheidung für die Zukunft trifft.

Am Ende des Vortrag stand das Zitat:
"Wenn wir nicht mehr heilen können, dann können wir lindern.
Und wenn wir nicht lindern können, dann können wir trösten.
Und wenn wir nicht trösten können, dann sind wir immer noch da."

Stefan Einhorn (Karolinska Institut Stockholm):
„Die Kunst ein freundlicher Mensch zu sein“
HOFFMANN 2007

Nützliche Adressen zum Thema:

Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung in Ludwigshafen
Postfach 21 07 80
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621 / 5909-0
Fax: 0621 / 5909-328

Betreuungsverein SKFM Schifferstadt
Geschäftsstelle
Schulstraße 16
67105 Schifferstadt Tel.: 06235 / 497997-0
Fax: 06235 / 497997-97
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Bahnhofstraße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 5929650

Hausarzt

Notare

Nützliche Internetadressen:

Bundesministerium der Justiz www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html

Bundesministerium für Gesundheit http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenverfuegung.html

Unabhängige Patientenberatung Deutschland
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/upd-beratungstelefon.html

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