TIPP - Veranstaltung mit MdEP Bernd Lange

Veröffentlicht am 30.04.2015 in Internationales
 

Martin Wegner und Bernd Lange

TTIP: Das Abkommen muss den Menschen dienen und nicht einzelnen Konzernen

Bernd Lange, Mitglied des Europaparlaments war bei der SPD Böhl-Iggelheim zum Thema TTIP (Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen) zu Gast; er ist TTIP-Berichterstatter im Europaparlament und Vorsitzender des Handelsausschusses.

Diesen hochkarätigen und kompetenten Gast und über 70 interessierte Bürgerinnen und Bürger konnte der SPD Vorsitzende Reinhard Reibsch begrüßen. Auch der neue Landtagsabgeordnete Berhard Kukatzki und der Unterbezirksvorsitzende Martin Wegner waren zur Diskussion gekommen.

„Wir wollen versuchen, das Beste rauszuholen und wenn die Amerikaner sich nicht bewegen, dann geht es halt nicht", sagte der SPD-Europapolitiker Bernd Lange über die TTIP-Verhandlungen. Solange die USA auf Schiedsgerichten und sinkenden Lebensmittelstandards beharrten, werde er dagegen stimmen.

Internationale Abkommen sind für ihn ein Weg zur Vereinbarung von Regeln für den Handel. Deshalb muss es eine kritische Diskussion vor ihrem Abschluss geben, um Nachteile für die Gesellschaft in den beteiligten Ländern zu verhindern. Bei TTIP findet diese Diskussion zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission statt. Dabei ist es wichtig zu wissen: es gibt noch keinen ausgehandelten Text, aber sehr wohl Themen, für die eine Regelung aufgrund der großen Unterschiede kaum Gegenstand eines Abkommens werden können. Dazu zählen etwa die öffentliche Versorgung, Daseinsvorsorge oder auch Kultur im umfassenden Sinn.

Anhand von Beispielen stellt Lange dar, dass ohne Kenntnis dieser Unterschiede im Detail und aktzeptable und vernünftige Regelungen ein Abkommen keine Mehrheit im Europäischen Parlament finden könnte. Dies gilt auch für Unterschiede bei technischen, ökologischen oder sozialen Standards. Hier geht es nicht um die Entscheidung für die Regelung in einem Land sondern erst einmal um die gegenseitige Anerkennung des Bestehenden. Änderungen solcher Regelungen müssen weiter Gegenstand der demokratischen Entscheidungen in den Ländern bleiben – kein Abkommen kann diese Beteiligung und Kontrolle ausschliessen.

Eine große Hoffnung ist, das mit dem Abkommen eine Reduzierung von Exportbehinderungen bewirkt werden kann. Lange lieferte dazu mehrere anschauliche Beispiele. So wird zum Beispiel ein VW-Bus in den USA seit einigen Jahren als landwirtschaftliches Fahrzeug eingestuft und mit 25 Prozent Zoll, anstelle der für KFZ üblichen 2% belegt, was einen faktischen Importstop zur Folge hatte.  Behinderungen gibt auch für Ingenieurdienstleistungen für die Qualifikationsnachweise oder andere Nachweise gefordert werden – hier könnte ein Abkommen zu Verbesserungen beitragen.

So sehr dies positive Wirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung haben könnte und ein Schritt wäre, globale Standards zu setzen, darf es nach Darstellung von Lange keine Absenkung von Arbeitnehmerrechten und Umweltstandards geben. Das Abkommem muss einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der Menschen in den beteiligten Ländern leisten. Dazu gehört vor allem die Anerkennung internationaler Normen, die von UN-Organisationen verabschidet worden sind.

Hier haben die USA einen großen Nachholbedarf: von den 8 Kernarbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) haben die USA nur 2 ratifiziert, nämlich das Verbot von Kinderarbeit und Sklaverei. Bei anderen Arbeitnehmerrechten, wie kollektiver Interessenvertretung, Tarifverhandlungen oder der freien Entscheidung über Mitgliedschaft in Gewerkschaften gibt es bisher keine Zustimmung.

Investitionen zu sichern ist richtig, dass es keine Besser- oder Schlechterstellung von ausländischen Investoren gibt. Sichergestellt kann dies auch duch nationale Gerichte werden. Kein souveräner Staat braucht außergerichtliche Schiedsgerichte.

Die Vereinigten Staaten haben jüngst ein Abkommen mit Australien abgeschlossen ohne diese außergerichtlichen Schiedsstellen. Die EU muss konsequent bleiben.

In der Diskussion wurde auch das berühmte Chlorhühnchen angesprochen.

Lange sagt: Das kommt nicht, weil wir ganz klare Lebensmittelsicherheitsstandards haben. Es kommt auch kein Hormonfleisch, kein Klonfleisch und kein gentechnisch verändertes Fleisch – 100-prozentig.

Die Fraktion der Sozialisten im EU Parlament werden am Ende bei der Abstimmung das Zünglein an der Waage sein, wenn es um Zustimmung oder Ablehnung des Abkommens geht.

 

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