Keine Sonderrechte für Reiche von Daniel von fromberg

Veröffentlicht am 14.03.2014 in Allgemein
 

Der Präsident des FC Bayern München Uli Hoeneß ist am Donnerstag für millionenschweren Steuerbetrug vom Münchener Landgericht zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der SPD-Vizevorsitzende Ralf Stegner begrüßt das Urteil: „Prominente Angeklagte dürfen weder besser noch schlechter behandelt werden als andere Kriminelle.“

„Das Urteil aus München wirkt gerecht, weil es um millionenschwere Steuerkriminalität geht, die dem Gemeinwesen großen Schaden zugefügt hat und die Tat nicht bestritten wird“, schrieb Stegner am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite.

Stegner: Selbstanzeige ein Relikt feudaler Gesinnung

„Wir wollen keine Sonderrechte vor dem Gesetz für die Reichen und Mächtigen, insofern trägt das Urteil zum Rechtsfrieden in Deutschland bei“, so der 54-Jährige weiter. Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch noch einmal gegen die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerbetrug aus.

Die Argumente dafür seien „obsolet“. Es sei ein „Relikt feudaler Gesinnung, wenn sich Superreiche von Strafe freikaufen können. Auch bei anderen Straftaten wirken Selbstanzeigen strafmindernd, aber eben nicht strafbefreiend.“

Schneider: Der Rechtsstaat funktioniert

Auch der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Carsten Schneider zeigte sich am Donnerstag mit dem Rechtsspruch im Fall Hoeneß zufrieden: „Das Urteil gegen Uli Hoeneß zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und Vergehen bei Steuerkriminalität einer gerechten Strafe zugeführt werden.“

Steuerbetrug sei kein Kavaliersdelikt, sondern „ein Verbrechen gegen die Gesellschaft“, stellte Schneider klar. Es könne nicht sein, dass wohlhabende Einzelne sich das Zahlen von Steuern vorbehalten und sich so gegenüber ehrlichen Steuerzahlerinnen und -zahlern besserstellen.

Regeln für Selbstanzeigen verschärfen



Die SPD-Bundestagsfraktion werde sich für eine Verschärfung bei der Selbstanzeige einsetzen, so Schneider: „Bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, wie im Fall von Herrn Hoeneß, darf es kein Freikaufen von der gerechten Strafe geben.“ Deshalb müsse künftig der Zeitraum, ab dem Steuern nachzuzahlen sind, deutlich verlängert werden und der Strafzuschlag deutlich erhöht werden.



Zudem sollen künftig Banken belangt werden, wenn sie Beihilfe zum Steuerbetrug leisten. Auch sollen die Steuerbehörden besser ausgestattet und ein automatischer Informationsaustausch in Europa vereinbart werden.

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