Zu diesen Themen hatte die SPD Böhl-Iggelheim Herrn Klaus Kühner, den Leiter der Betreuungsbehörde Ludwigshafen und Frau Dr. Michaela Jung-Dittmer gewinnen können.
Die Veranstaltung traf auf reges Interesse, über 50 Zuhörer waren zum VfB Iggelheim gekommen.
Die einleitende Frage stellte Klaus Kühner: Darf ihr Ehegatte, ihr Kind oder Ihre Eltern Entscheidungen treffen, falls sie dazu nicht in der Lage sind. Fast alle waren der Meinung, dass das so ist. Aber dem ist bei Leibe nicht so: normal ist eine vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuung, sie kann nur durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die zur Regelung bestimmter Angelegenheiten bevollmächtigt wird, als Beispiele:
-Vermögensangelegenheiten
-Gesundheitsvorsorge und Aufenthaltsort
Mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes leitete Frau Dr. Jung-Dittmer über: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zur Patientenverfügung aus medizinischer Sicht.
Durch die Patientenverfügung werden Anweisungen an das Behandlungsteam für zukünftige Behandlungen schriftlich festgehalten und die Patientenverfügung ist verbindlich für Ärzte, Angehörige und Gerichte, außer wenn die Patientenwünsche gegen geltende Gesetze verstoßen.
Sie erläuterte wann die Verfügung zur Wirkung kommt: im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, im Sterbeprozess, beim einem fortgeschrittenen Hirnabbauprozess, bei fortgeschrittener Demenz, bei einer Gehirnschädigung, nach Unfall oder Schlaganfall, nach einer Wiederbelebung.
Trotz Maloche, harter Fron,
Gibt es auch noch wenig Lohn,
Oder gar in jeder Zeit
Droht stets Arbeitslosigkeit.
Minijobs und Praktikant,
Feste Arbeit man nicht fand.
Die Renten sind dann folglich klein
Im Alter wird es ärmlich sein.
Wenig bleibt dem kleinen Mann.
Wogegen der gut prassen kann,
Der auf andrer Kosten rafft
Und dies skrupellos auch schafft.
Er vermehrt sein Kapital,
Und das gelingt ganz ohne Qual.
Alles scheint dabei verhext,
Weil sein Wohlstand ständig wächst.
Die Politik macht nichts dagegen,
Sie gibt sogar noch ihren Segen.
Der Gerechtigkeit spricht dieses Hohn:
Altersarmut, Niedriglohn!
Das Kapital gibt an den Ton.
Dies bereitet dann mal schon
Den Boden für die Revolution.
Dann jagt man sie von ihrem Thron.
Bei Lichte ganz genau besehen,
Scheint es anders nicht zu gehen.
Dieter Salzmann (2012)
Die unten genannten Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage
Anlagen:
Auszug aus der Zeitung Die Rheinpfalz Ausgabe Mittelhaardter Rundschau vom 10.05.2012
Faltblatt: Quelle: http://www.ibh.rlp.de/servlet/is/8482/Faltblatt_IBH_HWP.pdf?
command=downloadContent&filename=Faltblatt_IBH_HWP.pdf
Böhl-Iggelheim, 10.06.2012
Antrag zur nächsten Gemeinderatssitzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Christ,
die SPD-Ratsfraktion beantragt zur nächsten Sitzung des Gemeinderates den folgenden Antrag auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Hochwasserpartnerschaft der Rehbachanlieger
In unserer Nachbargemeinde Haßloch wird zusammen mit der Struktur und
Genehmigungsdirektion (SGD) Süd überlegt eine Hochwasserpartnerschaft der Rehbachanlieger einzurichten. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von Hochwasserpartnerschaften (siehe auch http://www.ibh.rlp.de). In der nördlichen Vorderpfalz gibt es bereits eine Hochwasserpartnerschaft der Anlieger des Gewässerzweckverbands
Isenach-Eckbach.
Fragen:
- Welche Aktivitäten gab es bislang zur Bildung einer Hochwasserpartnerschaft der Rehbachanlieger?
-Wie ist der Sachstand dazu?
Anlagen:
Auszug aus der Zeitung Die Rheinpfalz Ausgabe Mittelhaardter Rundschau vom 10.05.2012
Faltblatt: Quelle: http://www.ibh.rlp.de/servlet/is/8482/Faltblatt_IBH_HWP.pdf?
command=downloadContent&filename=Faltblatt_IBH_HWP.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Grüninger
Böhl-Iggelheim, 18.04.2012
Antrag zur nächsten Gemeinderatssitzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Christ,
die SPD-Ratsfraktion beantragt zur nächsten Sitzung des Gemeinderates den folgenden Antrag auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Die Gemeinde möge über die Reinigungen an Fließgewässern und Gräben
informieren die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung im Rahmen ihrer Unterhaltungspflicht bei Fließgewässern/
Wassergräben, um folgende Informationen:
1. welche namentlich bezeichnete Fließgewässer bzw. Entwässerungsgräben die nicht im Zuständigkeitsbereich des GZW Rehbach/Speyerbach angesiedelt sind, befinden sich auf den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen unserer Gemeinde?
2. Ist für diese Fließgewässer/Gräben ein verbindlicher Reinigungsplan erstellt?
3. In welchen zeitlichen Intervallen werden die jeweiligen Reinigungs-, bzw. Freischnittarbeiten durchgeführt?
4. Wird hierbei nach einer Prioritätenliste vorgegangen?
5. Welche Gräben wurden in den letzten 10 Jahren gereinigt bzw. von floralem Bewuchs (Hecken, Wurzelwerk, Bäume, hochwachsende Gräser usw.) befreit?
6. Werden verlandete Gräben mit einem Sohlenhobel vertikal bearbeitet und damit die ursprüngliche Grabentiefe wieder hergestellt?
7. Werden bei diesen Maßnahmen gegebenenfalls auch die Durchflussrohre bei Brückenbauwerken gereinigt?
8. Wie hoch war bei den durchgeführten Maßnahmen der abgerechnete Finanzmitteleinsatz?
In Anlehnung an den vorstehenden Fragekatalog bitten wir für die Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich des GZV Rehbach/Speyerbach, die jeweiligen Auskünfte einzuholen und an den Gemeinderate weiter zu leiten.
Erweitert wäre diesem Bereich noch die Frage hinzuzufügen, inwieweit Uferbefestigungen bzw. Ufersanierungen des Rehbachs bzw. Landwehrgrabens auf unserem Gemarkungsgebiet in der
Vergangenheit vorgenommen wurden, bzw. aktuell beabsichtigt sind.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern/Wassergräben - explizite im Falle eines Hochwasserereignisses - eine wichtige prophylaktische Maßnahme darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Grüninger
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